Aufblühen | die Sinnstifter

Wir bringen Menschen und Organisationen zum Aufblühen – die Sinnstifter

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „DIE SINNSTIFTER E.U.“ (nachfolgend Sinnstifter genannt)

1 Leistung

1.1 Geltungsbereich
Für alle Leistungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, einschließlich aller Verträge, deren Gegenstand für den Auftraggeber Beratung, Fortbildung, Coaching und Consulting durch die Sinnstifter ist, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht rechtswirksam, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von den Sinnstiftern schriftlich bestätigt werden.

1.2 Copyright
Das im Rahmen der Leistungserbringung der Sinnstifter erbrachte Know-how ist durch Copyright geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht, das im Rahmen des Auftrages erbrachte Know-how (z.B. in Form von Checklisten, Formularen, Expertisen und dergleichen) zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Das Copyright gegenüber Dritten ist davon ausgeschlossen. Die Weitergabe des im Zusammenhang mit dem Auftrag erbrachten Know-hows, Unterlagen etc. an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung der Sinnstifter ausgeschlossen.

1.3 Informationen
Der Auftraggeber stellt den Sinnstiftern die für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

1.4 Vernichtung von Unterlagen
Die Sinnstifter sind berechtigt, die in ihrem Besitz befindlichen Akten/Unterlagen etc. des Auftraggebers nach Ablauf eines Jahres nach Mandatsabschluss zu vernichten, sofern diese nicht vom Auftraggeber zurückverlangt wurden.

1.5 Vertragserfüllung durch Dritte
Die Sinnstifter sind berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen. Die Sinnstifter haften nur für die von ihnen allein beigezogenen Dritten und dann nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion Dritter. Für Dritte, die gemeinsam ausgewählt und beigezogen werden, übernehmen die Sinnstifter keine Haftung. Gegenüber Dritten handeln die Sinnstifter stellvertretend und im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

2 Überbetriebliche Veranstaltungen und Seminare

2.1 Anmeldung
Anmeldungen sind telefonisch, schriftlich, per Telefax oder E-mail möglich. Jede Anmeldung wird von den Sinnstiftern schriftlich bestätigt und ist erst dann für beide Teile verbindlich.

2.2 Bildungsmaßnahmen in Hotels oder Bildungsstätten
Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in Hotels oder Bildungsstätten sind, wenn nicht anders geregelt, durch die Teilnehmer zu tragen. Die durch eine Absage von Seiten des Teilnehmers entstehenden Kosten sind vom absagenden Teilnehmer zu tragen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

2.3 Absage / Rücktritt
Die Sinnstifter können jederzeit vom Vertrag zurücktreten, falls eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ausfallen muss. Die Sinnstifter werden vor einer Ausübung ihres Rücktrittsrechtes versuchen, die Anmeldungen auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich und der Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt.

Absagen der Vertragspartner müssen schriftlich erfolgen. Bei Absage durch Teilnehmer bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung zwischen 6 und 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Bei Absagen innerhalb der letzten beiden Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme werden die vollen Teilnehmergebühren fällig. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei uns.

Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen.

2.4 Seminarinhalte
Die Sinnstifter werden die gebuchte Veranstaltung gemäß der Beschreibung im Veranstaltungsprogramm bzw. Angebot durchführen; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten.

3 Innerbetriebliche Beratung und Ausbildung

3.1 Leistungsgegenstand
Einzelheiten des Auftrages werden in einem gesonderten Vertrag geregelt. Nicht Gegenstand dieses Vertrages ist die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Garantie für eine erfolgreiche Umsetzung der Empfehlungen.

Die Sinnstifter sind in begründeten Fällen berechtigt, ihre im Beratungs- und Ausbildungsprojekt eingesetzten Berater und Trainer durch andere, gleichqualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen. Die Namen der Mitarbeiter und das Datum der Auswechslung müssen dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt werden. Andererseits ist der Auftraggeber berechtigt, einen Mitarbeiteraustausch zu verlangen, falls die Beratungsleistung nicht zu seiner Zufriedenheit erbracht wird.

3.2. Aufwandsschätzungen
Alle Angaben der Sinnstifter zum Zeitaufwand für Beratungs- und Ausbildungsleistung und zum zeitlichen Rahmen für das Erbringen von Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Auftraggeber erhaltenen Informationen gemacht. Zeichnet sich während der Auftragsabwicklung – durch Änderung der Eingangsvoraussetzung – ab, dass Angaben nicht eingehalten werden können, so werden die Sinnstifter dies dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe und etwaiger Konsequenzen für die Auftragsdurchführung und dessen Kostenrahmen unverzüglich anzeigen.

3.3 Rechte an den Arbeitsergebnissen
Der Auftraggeber kann die Arbeitsergebnisse im Rahmen des Arbeitsauftrages für seine Zwecke unter Ausschluss anderweitiger Verwertungsmöglichkeiten nutzen. Die Sinnstifter sind berechtigt, die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen zu eigenen Zwecken zu nutzen. Dabei wird sichergestellt, dass Dritte dadurch weder einen Hinweis auf den Auftraggeber noch auf etwaige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers erhalten.

3.4 Reisezeiten / Reisekosten
Reisekosten und Spesen werden im Angebot separat ausgewiesen, entsprechend abgerechnet und sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3.5 Absage / Rücktritt
Die Einzelheiten für die Absage und Rücktritt von Verträgen sind in Punkt 6 detailliert geregelt.

4 Geheimhaltung

Die Sinnstifter verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Zusammenhang mit diesem Auftrag bekannt gewordenen Informationen über den Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen und Unterlagen der Sinnstifter ausschließlich für den im Auftrag formulierten Zweck zu verwenden.

Für die Sicherheit und Geheimhaltung von Daten, Know-how, Dokumenten etc. innerhalb dieses Projektes beim Auftraggeber ist der Auftraggeber verantwortlich; er hat für das erforderliche Controlling besorgt zu sein und die Berater und Projektteilnehmer entsprechend zu instruieren. Die weitere Verwendung der im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Unterlagen und die Informationen sowie die Weitergabe an Dritte durch den Auftraggeber ist ohne eine schriftliche Genehmigung der Sinnstifter ausgeschlossen.

5 Preise und Zahlungsbedingungen

Grundlage für sämtliche Preise bildet das Angebot der Sinnstifter und die Sinnstifter-Regelung für Nebenkosten und Spesen. Sämtliche Rechnungen der Sinnstifter werden in EURO ausgestellt. Bei Veranstaltungen der Sinnstifter schließen die Preise die erforderlichen Teilnehmerunterlagen sowie die notwendige Nutzung von technischen Einrichtungen mit ein. Eine nur zeitweilige Teilnahme berechtigt nicht zur Preisminderung.

Die Leistungen der Sinnstifter werden sofort nach Erbringung oder in monatlichen Teilrechnungen fakturiert. Darüber hinaus sind die Sinnstifter berechtigt, im Umfang der erbrachten Leistungen, Akontozahlungen zu verlangen. Die Gebühren für den Besuch unserer überbetrieblichen Seminare sind 14 Tage vor Seminartermin fällig. Zahlungsbedingungen der Sinnstifter: Zahlbar netto, sofort nach Erhalt der Rechnung.

Von den Sinnstiftern nicht schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche berechtigen den Vertragspartner weder zur Aufrechnung noch zur Zurückhaltung der Zahlung. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem geltenden Diskontsatz der EZB zu entrichten.

Für Auftraggeber in Österreich gilt der Rechnungsbetrag zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuersätze. Für ausländische Auftraggeber gelten die Preise der Sinnstifter rein netto. Die ausländischen Umsatzsteuern gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden vom Auftraggeber erbracht.

6 Stornierung / Auftragsauflösung

6.1 Annullierung eines Auftrages
Bei einer Annullierung eines Auftrages durch den Auftraggeber vor Beginn der Auftragsabwicklung werden, unter Vorbehalt von Punkt 6.2, 20% des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verrechnet.

6.2 Widerruf eines Auftrages
Bei Widerruf eines Auftrages durch den Auftraggeber hat dieser den Sinnstiftern für alle bereits getätigten Auslagen und erbrachten Aufwendungen sowie allfällig verursachten Schaden Ersatz zu leisten.

6.3 Absage / Kündigung / Verschiebung eines definierten Auftrages
Wird ein Auftrag für ein bestätigtes Inhouse Seminar und/oder Workshop durch den Auftraggeber innerhalb der letzten 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung abgesagt oder verschoben, werden, unter Vorbehalt von 6.2, 100% des vereinbarten Honorars (Gesamtkosten) zur Zahlung fällig und in Rechnung gestellt.

Erfolgt die Absage oder Verschiebung eines bestätigten Inhouse Seminars und/oder Workshops durch den Auftraggeber innerhalb von 12 bis 9 Wochen vor Auftragsbeginn, werden 60% der bestätigten Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Absagen oder Verschiebungen von Inhouse Seminaren und Workshops, die Bestandteil eines Beratungs- und Management-Entwicklungsprojektes sind. Die Geltendmachung von Schadensersatz für besonderen Aufwand, gemäß 6.2, bleibt vorbehalten.

Sowohl der Auftragnehmer als auch die Sinnstifter haben das Recht, den Vertrag eines laufenden Beratungsauftrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen aufzuheben. Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so zahlt er für jeden eingesetzten Berater eine Gebühr, die den Umsatzausfall der Berater bis zu einem anderen Einsatz ausgleicht. Die maximale Gebühr ist durch das Auftragsvolumen begrenzt.

6.4 Mehrmalige Verschiebung
Eine vom Auftraggeber initiierte und veranlasste dreimalige Verschiebung eines bestätigten Auftrages innerhalb eines Jahres ist mit einer Absage / Annullierung gleichzusetzen und berechtigt die Sinnstifter gemäß den Punkten 6.1 bis 6.3 entsprechende Kosten in Rechnung zu stellen.

7 Änderungen der Geschäftsbedingungen

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8 Übriges

8.1 Angebote
Die Angebote sind stets freibleibend. Abweichungen von den Abbildungen und Beschreibungen usw. sowie Irrtum behalten wir uns vor.

8.2 Schadenersatzansprüche / Haftung
Der Auftraggeber hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung, schriftlich vorzulegen.

Die Sinnstifter haften ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und der Personen, denen sie sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistung bedient, jedoch nicht über den Auftragswert hinaus. Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und außervertraglichem Handeln sind ausgeschlossen.

8.3 Abwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, bezüglich Abwerbung der im Auftrag integrierten Sinnstifter-Mitarbeiter nicht aktiv zu werden.

8.4 Nebenabreden / Gerichtsstand
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Wien.

8.5 Ausschluss UN-Kaufrecht
Alle Vereinbarungen der Sinnstifter unterliegen dem Österreichischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9 Schluss

Mit Erteilung des Auftrages bestätigt der Auftraggeber, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sinnstifter zur Kenntnis genommen zu haben und diese als anwendbar zu erklären. Dieser Vertrag untersteht Österreichischem Recht. Gerichtsstand für alle zwischen den Vertragspartnern bestehenden allfälligen Streitigkeiten ist ausschließlich Wien.

Stand: Jänner 2022